01.2 | Die Politik der Landesherren zielte seit dem 16. Jahrhundert darauf ab, „Zigeuner“ und andere marginalisierte, außerhalb der ständischen Gesellschaft stehende arme Bevölkerungsgruppen von ihren Territorien fernzuhalten. Als Herrenlose waren diese zugleich recht- und schutzlos. Zwischen 1500 und 1800 sind in zahllose gegen „Zigeuner“ und andere Unerwünschte gerichtete Betretungs- oder Aufenthaltsverbote dokumentiert. Die hier gezeigte Verordnung von Kaiser Joseph I., die sich gegen „Zigeuner und liederliches Gesindel“ richtet, stammt aus dem Jahr 1705. Der Terminus „ausrotten“ meint im damaligen Sprachgebrauch „vertreiben“.