Ein Fallbeispiel: Gisela Pohl

Gisela Pohl wurde im März 1943 in Hamm verhaftet und mit ihrer Familie nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Beide Eltern und vier Geschwister fielen dem Völkermord zum Opfer. Nur sie und eine Schwester überlebten die KZ-Haft. Ihr vormaliger Arbeitgeber, die Firma Tengelmann, stellte Gisela Pohl im August 1949 ein positives Zeugnis aus. Hingegen denunzierte der an der Deportation beteiligte Kripobeamte namens Hugo Beneze im Oktober 1950 in einer Stellungnahme seine früheren Opfer als „asozial“. Der Antrag von Gisela Pohl auf Haftentschädigung wurde abgelehnt, die rassische Verfolgung der Familie geleugnet. Erst in den 1970er Jahren erhielt Gisela Pohl, die aufgrund ihrer KZ-Haft schwer herz- und lungenkrank war, Entschädigungsleistungen für das erlittene Unrecht.

01 | Zeugnis der Firma Tengelmann Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Rheinland-Pfalz, Landau
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02 | Auszug der Stellungnahme von Kriminalobersekretär Hugo Beneze vom 5. Oktober 1950 Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Rheinland-Pfalz, Landau
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03 | Ausweis von Gisela Pohl, November 1950. Da die Nationalsozialisten Gisela Pohl die Staatsangehörigkeit aberkannt hatten, galt sie als „staatenlos“. Unter der Rubrik „Unveränderliche Kennzeichen“ ist die in Auschwitz auf dem linken Unterarm eintätowierte Häftlingsnummer vermerkt. Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Rheinland-Pfalz, Landau
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