04 | Ein wichtiges Instrument bei der polizeilichen Registrierung und Kontrolle der „Zigeuner“ war die Einführung von Sonderausweisen. Eine amtliche „Bescheinigung“, das man stets bei sich führen musste, enthielt neben den Angaben zur Person (einschließlich des Ehepartners und der Kinder sowie der Eltern) ein Foto und Fingerabdrücke. 1922 erstmals in Baden eingeführt, wurde diese Praxis in den Folgejahren auch von anderen deutschen Ländern übernommen.