Auch die Täterinnen und Täter aus dem Bereich der „Rassenforschung“ wurden nach 1945 nicht für ihre Beteiligung am Völkermord an den Sinti und Roma belangt. Der frühere Leiter der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“ und einflussreichste „Zigeunerforscher“ im NS-Staat, Dr. Robert Ritter, bekam im Dezember 1947 die Leitung der „Ärztlichen Jugendhilfsstelle“ im Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt übertragen. Dort konnte er auch seine frühere Mitarbeiterin Eva Justin als Kinderpsychologin unterbringen. Ritter starb 1951, Justin im Jahr 1966.
Eine weitere Mitarbeiterin des Ritter-Instituts, Sophie Ehrhardt, nutzte das unter den verbrecherischen Bedingungen der Diktatur zusammengetragene genealogische und anthropologische Material über „Zigeuner“ für ihre wissenschaftliche Karriere. 1950 wurde Ehrhardt Dozentin, sieben Jahre später Professorin am Anthropologischen Institut der Universität Tübingen.
Ermittlungsverfahren, die man auf Druck überlebender Sinti gegen die früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“ eingeleitet hatte, wurden allesamt eingestellt.